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Saunique — Handcrafted Spa Solutions

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Saunique Handcrafted Spa Solutions GmbH, Im Weidboden 2b, 57629 Norken, Deutschland — nachfolgend „Saunique“ genannt.

Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der Saunique Handcrafted Spa Solutions GmbH, insbesondere für die Planung, Herstellung, Lieferung und Montage individueller Sauna- und Spa-Anlagen, Indoor- und Outdoor-Saunen, Outdoor-Spa-Häuser, Sonderanfertigungen sowie für den Verkauf von Saunatechnik, Zubehör und sonstigen Waren.
  2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit in einzelnen Bestimmungen nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen wird.
  3. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  4. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  5. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass erneut ausdrücklich auf sie hingewiesen werden muss.
  6. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Saunique ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
  7. Soweit aufgrund der Art und des Umfangs eines konkreten Projekts zwingende gesetzliche Regelungen, insbesondere des Werkvertrags-, Bauvertrags- oder Verbraucherbauvertragsrechts, Anwendung finden, bleiben diese unberührt.

§ 2 Angebote, Planungen und Vertragsschluss

  1. Darstellungen von Produkten, Saunen, Spa-Anlagen, Outdoor-Spa-Häusern, Ausstattungsvarianten und sonstigen Leistungen auf der Website, in Broschüren, sozialen Medien, Präsentationen, Katalogen oder sonstigen Werbemitteln stellen grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar.
  2. Abbildungen, Renderings und Visualisierungen dienen der Veranschaulichung. Bei individuell geplanten Projekten handelt es sich regelmäßig um Referenz-, Konzept- oder Entwurfsdarstellungen. Maßgeblich für den geschuldeten Leistungsumfang sind ausschließlich das konkrete Angebot, die Auftragsbestätigung, vereinbarte Pläne und ausdrücklich vereinbarte Leistungsbeschreibungen.
  3. Auf Grundlage einer Kundenanfrage erstellt Saunique ein Angebot. Soweit das Angebot nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet ist, ist es freibleibend und unverbindlich.
  4. Angebote von Saunique sind, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, für einen Zeitraum von 14 Kalendertagen ab Angebotsdatum gültig.
  5. Der Kunde kann das Angebot innerhalb der Angebotsfrist in Textform, insbesondere per E-Mail, oder durch Unterzeichnung annehmen.
  6. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot von Saunique annimmt und Saunique den Auftrag bestätigt, oder wenn der Kunde eine von Saunique übersandte Auftragsbestätigung unterzeichnet bzw. in Textform bestätigt.
  7. Individuelle Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden nach Vertragsschluss bedürfen mindestens der Textform. Hierdurch entstehende Mehr- oder Minderkosten sowie Auswirkungen auf Liefer- und Montagetermine werden entsprechend berücksichtigt.
  8. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung einschließlich der dort in Bezug genommenen Pläne, Zeichnungen, Visualisierungen, Ausstattungslisten und Leistungsbeschreibungen.

§ 3 Individuelle Planung und Kundenfreigaben

  1. Ein wesentlicher Bestandteil der Leistungen von Saunique besteht in der individuellen Planung und Fertigung nach den Wünschen und räumlichen Gegebenheiten des Kunden.
  2. Soweit für die Fertigung Freigaben des Kunden hinsichtlich Planung, Maße, Materialien, Farben, Ausstattung, Technik oder sonstiger Details erforderlich sind, hat der Kunde diese innerhalb einer von Saunique gesetzten angemessenen Frist zu erteilen.
  3. Nach erfolgter Freigabe gelten die freigegebenen Unterlagen als Grundlage der Fertigung.
  4. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein Anspruch auf nachträgliche Änderung besteht insbesondere dann nicht, wenn die Fertigung bereits begonnen wurde oder Materialien speziell bestellt bzw. angefertigt wurden.
  5. Soweit Änderungen noch technisch und organisatorisch möglich sind, trägt der Kunde die dadurch entstehenden zusätzlichen Planungs-, Material-, Fertigungs-, Transport- und Montagekosten.
  6. Verzögerte Freigaben oder nachträgliche Änderungswünsche des Kunden können zu einer entsprechenden Verschiebung vereinbarter oder geplanter Fertigungs-, Liefer- und Montagetermine führen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich sämtliche angegebenen Preise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
  2. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich ein Bruttopreis ausgewiesen ist.
  3. Maßgeblich ist der im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Gesamtpreis.
  4. Zusätzliche Leistungen, die nach Vertragsschluss auf Wunsch des Kunden vereinbart werden und nicht Bestandteil des ursprünglichen Leistungsumfangs sind, werden gesondert berechnet.

Für individuell geplante und gefertigte Sauna- und Spa-Projekte gilt, soweit im Angebot oder in der Auftragsbestätigung kein anderer Zahlungsplan vereinbart wurde, folgende Zahlungsstaffel:

  • 1. Rate: ein Drittel des Auftragswertes nach Vertragsschluss bzw. Auftragsbestätigung.
  • 2. Rate: ein Drittel des Auftragswertes bei Fertigstellung bzw. Mitteilung der Liefer-, Versand- oder Montagebereitschaft.
  • 3. Rate: ein Drittel des Auftragswertes nach Lieferung bzw. vereinbarter Montage und Abnahme.

Die einzelnen Zahlungsraten sind, sofern auf der jeweiligen Rechnung nichts anderes angegeben ist, innerhalb von zehn Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Für Bestellungen von Standardartikeln und Zubehör können abweichende Zahlungsbedingungen vereinbart bzw. im jeweiligen Online-Shop angegeben werden.

Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Saunique ist berechtigt, weitere Arbeiten bis zur Begleichung fälliger Abschlagszahlungen zurückzustellen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

§ 5 Lieferung und Liefertermine

  1. Fertigungs-, Liefer- und Montagetermin werden projektbezogen vereinbart.
  2. Liefer- und Montageterminangaben sind nur dann verbindliche Fixtermine, wenn diese ausdrücklich als verbindlich bzw. als Fixtermin vereinbart wurden.
  3. Bei individuell gefertigten Sauna- und Spa-Projekten hängen die Fertigungs- und Lieferzeiten insbesondere von der rechtzeitigen Freigabe der Planung, Materialverfügbarkeit, Lieferzeiten von Zulieferern sowie der Erfüllung der bauseitigen Voraussetzungen ab.

Verzögert sich die Leistung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, verschieben sich die betroffenen Fertigungs-, Liefer- und Montagefristen angemessen. Hierzu zählen insbesondere:

  • verspätete Planungs- oder Materialfreigaben
  • nachträgliche Änderungswünsche
  • nicht fertiggestellte bauseitige Arbeiten
  • fehlende Zugangs- oder Montagemöglichkeiten
  • fehlende behördliche Genehmigungen, soweit diese vom Kunden zu beschaffen sind
  • nicht hergestellte Strom-, Wasser-, Abwasser- oder sonstige erforderliche Anschlüsse

Gleiches gilt bei von Saunique nicht zu vertretenden und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Ereignissen, welche die Leistungserbringung vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Saunique wird den Kunden hierüber unverzüglich informieren.

Gesetzliche Rechte des Kunden aufgrund eines Liefer- oder Leistungsverzuges bleiben unberührt.

§ 6 Bauseitige Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der vorgesehene Aufstellungs- bzw. Montageort für das beauftragte Produkt geeignet und zum vereinbarten Montagezeitpunkt zugänglich und montagebereit ist.

Soweit im Angebot nicht ausdrücklich als Leistung von Saunique aufgeführt, gehören insbesondere folgende Arbeiten und Voraussetzungen nicht zum Leistungsumfang:

  • Fundament-, Erd- und Tiefbauarbeiten
  • statische Berechnungen und Nachweise
  • Maurer- und Betonarbeiten
  • Estrich- und Fliesenarbeiten
  • Maler- und Trockenbauarbeiten
  • Elektroinstallationen
  • Wasser- und Abwasserinstallationen
  • Heizungs- und Lüftungsarbeiten
  • erforderliche Kernbohrungen oder Durchbrüche
  • behördliche Genehmigungen und Bauanträge

Werden einzelne der vorgenannten Leistungen ausdrücklich durch Saunique angeboten und beauftragt, gelten diese als Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs.

Der Kunde ist verpflichtet, alle vereinbarten bauseitigen Arbeiten rechtzeitig vor Anlieferung und Montage fertigzustellen. Der Aufstellungs- und Montagebereich muss frei zugänglich, ausreichend geräumt und besenrein sein.

Notwendige Transportwege müssen hinsichtlich ihrer Breite, Höhe, Tragfähigkeit und Zugänglichkeit für die vereinbarte Lieferung geeignet sein.

Besonderheiten der Zufahrt oder des Montageortes, beispielsweise enge Zufahrten, Treppen, fehlende Aufzüge, Höhenunterschiede, Kranbedarf, Zufahrtsbeschränkungen oder sonstige Erschwernisse, sind Saunique rechtzeitig vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor der Terminplanung mitzuteilen.

Zusätzliche Aufwendungen, die durch vom Kunden zu vertretende, vorab nicht mitgeteilte Erschwernisse entstehen, können nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich berechnet werden.

§ 7 Elektro-, Sanitär- und sonstige Facharbeiten

  1. Elektroarbeiten, insbesondere der Anschluss von Saunaöfen, Steuergeräten, Sicherheitseinrichtungen und sonstigen elektrischen Komponenten, dürfen ausschließlich durch einen hierfür zugelassenen Elektrofachbetrieb durchgeführt werden.
  2. Soweit Elektroarbeiten nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots von Saunique sind, hat der Kunde auf eigene Kosten einen entsprechend qualifizierten Fachbetrieb mit den erforderlichen Arbeiten zu beauftragen.
  3. Gleiches gilt entsprechend für Sanitär-, Heizungs-, Klima- oder sonstige Arbeiten, für die gesetzlich oder fachlich eine besondere Qualifikation erforderlich ist.
  4. Saunique haftet nicht für Schäden oder Funktionsstörungen, die durch eine nicht fachgerechte Installation, Veränderung oder Inbetriebnahme durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte verursacht wurden.

§ 8 Genehmigungen und öffentlich-rechtliche Voraussetzungen

  1. Bei Outdoor-Saunen, Outdoor-Spa-Häusern, Anbauten und sonstigen baulichen Anlagen können je nach Standort öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Abstandsflächen, Bebauungspläne, statische Nachweise oder sonstige behördliche Anforderungen zu beachten sein.
  2. Soweit die Einholung entsprechender Genehmigungen oder Nachweise nicht ausdrücklich zum vereinbarten Leistungsumfang von Saunique gehört, ist hierfür der Kunde verantwortlich.
  3. Der Kunde hat sich rechtzeitig vor Produktionsbeginn über die für sein Grundstück geltenden Anforderungen zu informieren.
  4. Saunique übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein vom Kunden gewünschtes Vorhaben an einem bestimmten Standort öffentlich-rechtlich zulässig ist, sofern die Prüfung oder Beschaffung einer entsprechenden Genehmigung nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil ist.

§ 9 Naturmaterialien, Holz und produktbedingte Abweichungen

Saunique verarbeitet unter anderem natürliche Werkstoffe wie Massivholz, Altholz, Naturstein und andere Naturmaterialien. Naturmaterialien können insbesondere hinsichtlich der folgenden Eigenschaften voneinander abweichen:

  • Farbe
  • Maserung
  • Struktur
  • Astanteil
  • Oberflächenbeschaffenheit
  • Rissbildung
  • Maßverhalten
  • natürliche Alterungs- und Veränderungsprozesse

Solche material- und naturtypischen Abweichungen sind Bestandteil der natürlichen Beschaffenheit des Materials und stellen keinen Mangel dar, sofern die gewöhnliche Verwendbarkeit und vereinbarte Funktion nicht beeinträchtigt wird.

Muster, Fotografien und Materialproben dienen der Orientierung. Eine vollständige Übereinstimmung des später verarbeiteten Naturmaterials hinsichtlich Farbe, Maserung und Struktur kann nicht garantiert werden.

Insbesondere bei Holz können sich aufgrund von Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen im Saunabetrieb natürliche Veränderungen ergeben.

§ 10 Technische und gestalterische Änderungen

Maßgeblich für die Ausführung sind die im Vertrag vereinbarten Eigenschaften und Spezifikationen.

Saunique darf geringfügige technische Änderungen vornehmen, sofern diese aufgrund technischer Weiterentwicklungen, geänderter Herstellungsverfahren oder der Nichtverfügbarkeit einzelner Komponenten erforderlich werden und die vereinbarte Funktion nicht beeinträchtigt wird, die Änderung für den Kunden zumutbar ist und die gestalterische Gesamtwirkung nicht wesentlich verändert wird.

Wesentliche Änderungen des vereinbarten Designs oder der vereinbarten Funktion bedürfen der Zustimmung des Kunden.

§ 11 Montage, Fertigstellung und Abnahme

  1. Soweit der Vertrag die Herstellung und Montage eines Werkes umfasst, erfolgt nach Fertigstellung grundsätzlich eine gemeinsame Abnahme.
  2. Die Abnahme soll in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert werden.
  3. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
  4. Festgestellte Restarbeiten oder Mängel werden im Abnahmeprotokoll dokumentiert und von Saunique innerhalb angemessener Frist bearbeitet.
  5. Die gesetzlichen Regelungen über eine Abnahmefiktion bleiben unberührt.
  6. Gegenüber Verbrauchern tritt eine gesetzlich vorgesehene Abnahmefiktion nur unter den hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen und insbesondere nach einem gesonderten Hinweis in Textform ein.

§ 12 Verschiebung von Liefer- oder Montageterminen durch den Kunden

Bereits abgestimmte Liefer- oder Montagetermine können im gegenseitigen Einvernehmen verschoben werden.

Verschiebt oder storniert der Kunde einen bereits verbindlich disponierten Liefer- oder Montagetermin aus einem von ihm zu vertretenden Grund kurzfristig, ist Saunique berechtigt, die dadurch tatsächlich entstandenen und erforderlichen zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen, beispielsweise für:

  • bereits disponiertes Personal
  • Transport
  • Fremdgewerke
  • Kran- oder Hebetechnik
  • Übernachtungen
  • Logistik
  • erneute Anfahrt

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass entsprechende Kosten nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden sind.

Kann eine fertiggestellte Ware aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht geliefert oder montiert werden, kann Saunique nach vorheriger Mitteilung die tatsächlich erforderlichen und angemessenen Kosten der Einlagerung und zusätzlichen Logistik berechnen.

§ 13 Eigentumsvorbehalt

  1. Saunique behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung vor, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich möglich ist.
  2. Gegenüber Unternehmern behält sich Saunique das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher fälliger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
  3. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts hat der Kunde die Ware pfleglich zu behandeln.
  4. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von Saunique hinzuweisen und Saunique unverzüglich hierüber zu informieren.
  5. Gesetzliche Vorschriften über den Eigentumsübergang bei Einbau oder Verbindung mit Grundstücken oder Gebäuden bleiben unberührt.

§ 14 Gewährleistung und Mängelrechte

Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Mängelrechte. Der Kunde hat Saunique Gelegenheit zur Prüfung und — soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen — zur Nacherfüllung zu geben.

Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen, die insbesondere durch die folgenden Umstände verursacht werden, stellen keinen von Saunique zu vertretenden Mangel dar, soweit die Ursache nicht dem Verantwortungsbereich von Saunique zuzurechnen ist:

  • unsachgemäße Bedienung
  • Nichtbeachtung von Bedienungs-, Wartungs- oder Pflegehinweisen
  • nicht fachgerechte Elektro- oder Sanitäranschlüsse
  • eigenmächtige Änderungen oder Reparaturen
  • Eingriffe nicht autorisierter Dritter
  • ungeeignete Reinigungs- oder Pflegemittel
  • außergewöhnliche mechanische Belastungen
  • bauseitige Mängel

Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.

Ist der Kunde Kaufmann und handelt es sich um ein Handelsgeschäft, bleiben die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB unberührt.

§ 15 Haftung

Saunique haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
  • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
  • im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien
  • in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Saunique für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Saunique.

§ 16 Kündigung individuell gefertigter Projekte

  1. Soweit auf einen Vertrag Werkvertragsrecht Anwendung findet, bleiben die gesetzlichen Kündigungsrechte des Kunden unberührt.
  2. Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vor Fertigstellung ohne wichtigen Grund, richtet sich der Vergütungsanspruch von Saunique nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 648 BGB.
  3. Danach können insbesondere bereits erbrachte Planungs-, Beschaffungs-, Fertigungs- und sonstige Leistungen sowie speziell für das Kundenprojekt bestellte oder hergestellte Komponenten bei der Abrechnung berücksichtigt werden.
  4. Ein Widerruf und eine Kündigung sind rechtlich voneinander zu unterscheiden. Ein gegebenenfalls bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht eines Verbrauchers bleibt von dieser Regelung unberührt.

§ 17 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit kein gesetzlicher Ausschluss des Widerrufsrechts besteht.

Das Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Dies betrifft insbesondere individuell nach Kundenmaßen, Kundenwünschen oder individuellen Planungen gefertigte Produkte, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind.

Bei nicht individualisierten Standardprodukten und Zubehör bleibt ein gesetzlich bestehendes Widerrufsrecht unberührt.

Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass Saunique bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beginnt, gelten hinsichtlich eines möglichen Wertersatzes und eines möglichen Erlöschens des Widerrufsrechts die gesetzlichen Vorschriften.

Die vollständige Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular finden Sie auf der Seite „Widerrufsbelehrung“.

§ 18 Rechte an Planungen, Zeichnungen und Visualisierungen

Sämtliche von Saunique erstellten Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von Saunique, soweit gesetzlich entsprechende Rechte bestehen. Hierzu zählen insbesondere:

  • Entwürfe
  • Zeichnungen
  • Grundrisse
  • Konstruktionen
  • Planungen
  • Kalkulationen
  • Renderings
  • Visualisierungen
  • Materialkonzepte
  • Gestaltungsentwürfe
  • sonstige Planungsunterlagen

Sie dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von Saunique weder vervielfältigt noch veröffentlicht, an Wettbewerber oder andere Hersteller weitergegeben oder zur Ausführung durch Dritte verwendet werden.

Dies gilt insbesondere für Planungen, die im Rahmen eines Angebots oder einer Projektentwicklung erstellt wurden und für die keine ausdrücklichen Nutzungsrechte übertragen wurden. Eine Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

§ 19 Datenschutz

Saunique verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Personenbezogene Daten werden insbesondere verarbeitet, soweit dies zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung eines Vertrags erforderlich ist.

Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung.

§ 20 Verbraucherstreitbeilegung

Saunique ist — soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht — nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 21 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
  3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist — soweit gesetzlich zulässig — ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Saunique Handcrafted Spa Solutions GmbH.
  4. Dasselbe gilt gegenüber Unternehmern, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, soweit gesetzlich zulässig.

§ 22 Schlussbestimmungen

  1. Individuelle Vereinbarungen zwischen Saunique und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  4. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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